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Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-079.htmlAuch ist die Erhebung einer Gebühr in Höhe von 30 Euro verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sie dient allein der Kostendeckung. Nach der Begründung des Gesetzentwurfes der Landesregierung beträgt der Arbeitsaufwand für jeden Fall der Bearbeitung eines Kirchenaustritts trotz des Einsatzes von Informationstechnik mindestens 15 Minuten.
Also sieht das Bundesverfassungsgericht 30 Euro als Abdeckung für 15 Minuten Arbeit als "normal" an? Ist dann 120 Euro ein angemessener Stundenlohn für Beamte? Ich bin im falschen Job >.>
Mal im Vergleich: Falsch Parken kostet mich 5 Euro und die gute Frau muss einiges am Tag laufen, dann noch ins Büro für den Papierkram. Am Auto hängt ein Zettel, daneben erhält man noch ein Schreiben (Porto) nach Hause. So komme ich quasi mit einer Straftat billiger weg als mit einem Vereinsaustritt. Was ein Käse.
Warum ich mich so aufrege? Ich brauchte für Bewerbungen beglaubigte Zeugnisse und Abschriften der Geburtsurkunden meiner Kinder und die kosten 5 bzw. 7 Euro das Stück dafür das die Sachbearbeiterin im Standesamt den Drucker kurz anschmeißt bzw. nen städtischen Stempel aufdrückt. Da kostet mich ein Set (Berufsschulzeugnis, Abizeugnis und 3x Geburtsurkunden) schlappe 31 Euro - pro Bewerbung.
Abhängig vom Sachbearbeiter übrigens, die winken nämlich auch oft ab wenn sie hören wofür das ist während andere wiederum sturr das Gebührenkärtchen ausgeben. Für eine Meldebescheinigung beider Kinder habe ich im ersten Semester 10 Euro bezahlt (2x 5 Euro - wurde einzeln gedruckt), im zweiten Semester nur 5 Euro (beide auf einem Zettel) und letztes Semester hat die Frau den Kopf geschüttelt und gemeint als Studentin für studentische Zwecke braucht man gar nix zahlen (was ich den beiden davor auch schon gesgat hatte) >.>
//rant ende.
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